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Rechtliches zum Piercing

Bei der Ausübung dieser Tätigkeit wird immer eine schwere vorsätzliche Körperverletzung begangen.

Diese ist geregelt im Paragraphen 223, 224 und 228 StGB.

§ 223 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar. § 224 Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung durch Beibringung von gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird mit Freiheitsstrafe von
sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei
Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar

§ 228 Einwilligung Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.


Urheberrecht

Sollten Sie versehentliche Verstöße gegen Urheberrechte, Markenschutz usw. entdecken, bitten wir ebenfalls um eine Information per e-Mail.
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